Was sind Halal-Süßigkeiten?
Halal-Süßigkeiten sind Süßigkeiten, die den islamischen Regeln entsprechen. Halal steht für alles, was laut Koran als gut und rein gilt. Das heißt: Auch bei Süßigkeiten gibt es bestimmte Vorgaben. Süßigkeiten dürfen gegessen werden und können sogar tierische Bestandteile enthalten – vorausgesetzt, das verwendete Fleisch ist halal. Es muss sich also um ausgeblutetes Fleisch handeln, das nach islamischen Regeln geschlachtet wurde. Einige Tiere sind grundsätzlich verboten, zum Beispiel Schweine, Raubtiere, Ratten und Frösche. Laut Koran sind außerdem unter anderem Gemüse, Obst, Lebensmittel aus dem Meer und Getränke halal. Alkohol ist jedoch verboten. Süßigkeiten mit Gelatine werden oft aus Häuten und Knochen von Schweinen und Rindern hergestellt und sind nicht halal.
Fallen bei der Suche nach Halal-Süßigkeiten
Wenn du halal naschen willst, bist du mit gelatinefreien Süßigkeiten auf der sicheren Seite. Bei bestimmten Farbstoffen heißt es aber aufpassen – auch wenn manchmal diskutiert wird, ob sie halal sind oder nicht. Ein Beispiel ist Karmin (E120), das aus einer Blattlaus gewonnen wird. Einige Rechtsschulen erlauben es, weil der Koran das Essen von Insekten (eigentlich vor allem Heuschrecken) grundsätzlich nicht verbietet. Andere Rechtsschulen stufen es jedoch als haram ein, weil die Insekten in der Regel getötet werden müssen, um es für den menschlichen Verzehr nutzbar zu machen. Bei Karmin wird das Insekt allerdings getötet, um daraus einen Farbstoff herzustellen, der in verschiedenen Produkten verwendet werden kann – nicht, um es essbar zu machen. Heute wird immer häufiger davon ausgegangen, dass Karmin haram ist. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lässt du Süßigkeiten mit E120 am besten lieber links liegen. Eine ähnliche Falle ist Schellack (E904). Das ist grundsätzlich ein Produkt, das aus einer Ausscheidung von Läusen stammt, aber manchmal sind (Teile von) Läusen im Lack enthalten. Auch hier wird immer häufiger angenommen, dass es haram ist.
Warum Halal-Süßigkeiten?
Gelatine ist ein Bindemittel, das aus Fleisch gewonnen wird – oft aus Schwein oder Rind. Da Schwein von Muslimen nicht gegessen wird, heißt das bei vielen Süßigkeiten: Sie sind „haram“ und dürfen nicht gegessen werden. Rindergelatine ist auch nicht automatisch halal. In diesem Fall muss das Tier ebenfalls halal geschlachtet sein. E-Nummern sind von der EU zugelassene Zusatzstoffe (Zusätze) für Lebensmittel. Oft werden diese Zutaten auf den Etiketten von Süßigkeiten und anderen Leckereien nicht gut erklärt.

